Unsere Leistungen

Die seit dem 01.01.2011 eigenständige auf Insolvenzverfahren spezialisierte Kanzlei ist aus einem Dezernat für Insolvenzrecht der Kanzlei Pollak Morasch & Kollegen hervorgegangen. Seit dem Jahr 2005 sind wir daher auf Fälle aus den Sachgebieten Insolvenzberatung, Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz spezialisiert. Zahlreiche Mandate wurden seither erfolgreich ab geschlossen.

Durch unsere Kanzlei werden Sie bei der Vorbereitung und der Durchführung eines Insolvenz-Verfahrens begleitet. Dafür prüfen wir zunächst die Voraussetzungen, ob ein Verfahren für Sie sinnvoll und erfolgversprechend ist.

Wir erstellen für Sie den Antrag und begleiten Sie, wenn Sie dies wünschen durch das gesamte Verfahren, bis zur vollständigen Beendigung und ggf. Restschuldbefreiung.

Wir sichten Ihre Unterlagen und prüfen, ob für Sie die Vorschriften einer Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz maßgeblich sind.

Unter Umständen ist es zu empfehlen an Ihre Gläubiger heranzutreten, um die aktuelle Höhe Ihrer Schulden zu ermitteln und um zu klären, ob und seit wann Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Die Einholung dieser Informationen sind sowohl für die Erarbeitung eines konstruktiven Vergleichsvorschlages, als auch für ein mögliches Insolvenzverfahren notwendig.

Die Erfolgsaussichten für einen außergerichtlichen Vergleich werden geprüft und mit Ihnen erörtert. Ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern ist für das Regelinsolvenzverfahren keine zwingende Voraussetzung, dennoch möglicherweise vorteilhaft. Ein Insolvenz verfahren kann so vermieden werden.

Grundsätzlich können Sie für die durch unsere Tätigkeit entstehenden Anwaltskosten für den außergerichtlichen Einigungsversuch bzw. die anwaltliche Beratung Beratungshilfe beantragen. Hierzu stellen Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht einen Antrag unter Nachweis Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation. Das Amtsgericht ist primär zur Entgegennahme Ihres Antrages und alleine für die Entscheidung zuständig. In Ausnahmefällen können wir Ihnen bei der Beantragung der Beratungshilfe behilflich sein. Wegen der hohen Kosten bewilligen viele Gerichte keine Beratungshilfe mehr. Der Schuldner, für den ein Verbraucherinsolvenzverfahren in Betracht kommt, wird an eine öffentliche Schuldnerberatung verwiesen. (Die Kosten trägt dann letztlich ebenfalls die öffentliche Hand.) Wenn Sie allerdings persönlich bei dem Amtsgericht vorsprechen und einen Nachweis über lange Wartezeiten bei der öffentlichen Schuldnerberatung vorlegen, wird möglicherweise Beratungshilfe gewährt.

Ohne Beratungshilfe erfolgt unsere Dienstleistung für den außergerichtlichen Einigungsversuch gegen Zahlung eines zu vereinbarenden Honorars. Die Kosten für den Insolvenzantrag sind von der Beratungshilfe nicht mehr abgedeckt und fallen nur bei ausdrücklicher Auftragserteilung an.

 

Pollak & Morasch - Insolventzverwaltung | Wanfrieder Straße 124 | 99974 Mühlhausen | 03601 - 888 689 - 0